Ist eine schlechte Google-Bewertung in der Schweiz strafbar?
Eine schlechte Bewertung ärgert, ist aber in den allermeisten Fällen erlaubt: Kundinnen und Kunden dürfen ihre ehrliche Meinung sagen, auch deutlich. Strafbar oder rechtswidrig wird es erst, wenn jemand lügt, beleidigt oder einem Unternehmen gezielt schaden will. Dieser Ratgeber zeigt, wo die Grenze im Schweizer Recht verläuft.
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Grundsatz: Meinungen sind erlaubt
Eine Bewertung wie „Das Essen war lauwarm und der Service unfreundlich“ ist eine Meinungsäusserung über ein echtes Erlebnis. Sie ist erlaubt, auch wenn sie überspitzt ist oder Sie sie unfair finden. Eine einzelne 1-Stern-Bewertung ist deshalb nicht strafbar, solange sie auf einem echten Erlebnis beruht und keine unwahren Tatsachen oder Beleidigungen enthält.
Wann eine Bewertung strafbar sein kann
Das Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) schützt die Ehre. Relevant sind vor allem drei Tatbestände:
- Üble Nachrede (Art. 173 StGB): Jemand behauptet ehrenrührige Tatsachen, zum Beispiel „Der Inhaber betrügt seine Kunden“, ohne sie beweisen zu können.
- Verleumdung (Art. 174 StGB): Jemand verbreitet ehrenrührige Tatsachen, obwohl er weiss, dass sie unwahr sind.
- Beschimpfung (Art. 177 StGB): Beleidigende Ausdrücke oder Werturteile, etwa Schimpfwörter gegen Inhaber oder Mitarbeitende.
Diese Delikte werden nur auf Antrag verfolgt. Der Strafantrag muss innert drei Monaten gestellt werden, nachdem Sie die Täterin oder den Täter kennen (Art. 31 StGB). Bei anonymen Bewertungen kann eine Anzeige gegen Unbekannt eingereicht werden.
Unlauterer Wettbewerb (UWG)
Wer ein Unternehmen durch unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äusserungen herabsetzt, handelt unlauter (Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG). Das betrifft besonders Fake-Bewertungen von Mitbewerbern oder bezahlte Negativ-Bewertungen. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen kann das auf Antrag auch strafbar sein (Art. 23 UWG).
Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB)
Auch Unternehmen haben einen Anspruch auf Schutz ihres Ansehens. Verletzt eine Bewertung die Persönlichkeit widerrechtlich, können Sie zivilrechtlich die Beseitigung verlangen und unter Umständen Schadenersatz fordern. Das ist unabhängig davon, ob ein Strafverfahren läuft.
Sind Fake-Bewertungen strafbar?
Eine Fake-Bewertung von jemandem, der nie Kunde war, verstösst immer gegen die Richtlinien von Google. Ob sie zusätzlich strafbar ist, hängt vom Inhalt ab: Enthält sie erfundene, rufschädigende Tatsachen oder stammt sie von einem Mitbewerber, kommen üble Nachrede, Verleumdung oder das UWG in Frage. Mehr dazu im Ratgeber Fake-Bewertungen erkennen und melden.
Kann man herausfinden, wer eine Bewertung geschrieben hat?
Selbst in der Regel nicht. Google gibt Nutzerdaten nur heraus, wenn ein Gericht oder eine Strafbehörde das verlangt, und auch dann kann es dauern, weil Google seinen Sitz im Ausland hat. Für die meisten Unternehmen ist es deshalb schneller, eine regelwidrige Bewertung bei Google löschen zu lassen, statt den Verfasser zu suchen.
So gehen Sie vor
- 1Beweise sichern: Bildschirmfotos der Bewertung mit Datum, Profilname und Link.
- 2Bewertung bei Google melden, mit dem passenden Grund, oder kostenlos von uns prüfen lassen.
- 3Sachlich antworten oder gar nicht. Keine Gegenangriffe, keine Personendaten.
- 4Bei schweren Ehrverletzungen eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen und die Frist von drei Monaten für einen Strafantrag im Blick behalten.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kurz beantwortet
- Ist eine 1-Stern-Bewertung strafbar?
- Nein, nicht an sich. Eine ehrliche Meinung zu einem echten Erlebnis ist erlaubt, auch mit einem Stern. Strafbar kann eine Bewertung werden, wenn sie unwahre ehrenrührige Tatsachen behauptet oder beleidigt.
- Sind Fake-Bewertungen auf Google in der Schweiz strafbar?
- Sie verstossen immer gegen die Richtlinien von Google. Strafbar können sie sein, wenn sie erfundene, rufschädigende Behauptungen enthalten (Art. 173 und 174 StGB) oder von Mitbewerbern stammen (UWG).
- Wie lange habe ich Zeit für einen Strafantrag?
- Drei Monate ab dem Tag, an dem Sie die Täterin oder den Täter kennen (Art. 31 StGB).
- Brauche ich einen Anwalt, um eine Bewertung löschen zu lassen?
- Nein. Für die Löschung bei Google genügt ein gut begründeter Antrag. Ein Anwalt ist sinnvoll, wenn Sie zusätzlich rechtlich gegen den Verfasser vorgehen möchten.
