Bewertung von Ex-Mitarbeitenden oder Konkurrenten: Was Sie tun können
Kurz nach einer Kündigung oder einem Streit mit einem Mitbewerber erscheint eine vernichtende Bewertung. Solche Bewertungen fallen bei Google unter den Interessenkonflikt und sind nicht erlaubt. Entscheidend ist, wie Sie vorgehen.
Aktualisiert am , 5 Minuten Lesezeit
Was Google zu Interessenkonflikten sagt
Die Richtlinien von Google untersagen Beiträge, bei denen ein Interessenkonflikt besteht. Dazu gehören insbesondere Bewertungen von aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitenden über ihren Arbeitgeber und Bewertungen, mit denen Mitbewerber einem Unternehmen schaden wollen. Eine Google-Bewertung soll ein Kundenerlebnis beschreiben, nicht ein Arbeitsverhältnis oder eine Konkurrenzsituation.
Typische Hinweise
- Die Bewertung erscheint kurz nach einer Kündigung, einem Konflikt im Team oder einer Auseinandersetzung mit einem Mitbewerber.
- Sie enthält Interna, die nur Mitarbeitende kennen können, etwa Dienstpläne, Löhne oder interne Abläufe.
- Sie kritisiert den Arbeitgeber statt ein Produkt oder eine Dienstleistung.
- Sie empfiehlt ausdrücklich ein anderes Unternehmen in der Nähe.
- Ein Kundenkontakt lässt sich in Ihren Unterlagen nicht finden.
Richtig melden
- 1Bewertung im Unternehmensprofil oder in Google Maps öffnen, auf die drei Punkte klicken und „Rezension melden“ wählen.
- 2Als Grund Interessenkonflikt wählen. Das ist hier der zutreffende Grund, nicht „beleidigend“ oder „Spam“.
- 3Bildschirmfotos sichern und den Status im Tool zum Verwalten von Rezensionen verfolgen.
Antworten, ohne sich angreifbar zu machen
Gerade bei ehemaligen Mitarbeitenden ist Zurückhaltung wichtig. Nennen Sie keine Namen, keine Gründe für eine Kündigung und keine Personaldaten. Solche Angaben können das Datenschutzrecht und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person verletzen. Eine kurze, neutrale Antwort genügt:
Antwort des Inhabers
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können zu dieser Bewertung keinen Kundenkontakt in unseren Unterlagen finden. Bei einem konkreten Anliegen zu unseren Leistungen erreichen Sie uns jederzeit unter info@ihre-firma.ch. Freundliche Grüsse
Für Erfahrungen als Arbeitgeber gibt es eigene Plattformen. Kritik zum Arbeitsplatz gehört dorthin, nicht in die Kundenbewertungen auf Google.
Rechtliche Einordnung
Setzt ein Mitbewerber ein Unternehmen mit unwahren oder irreführenden Angaben herab, kann das gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen. Unwahre, ehrverletzende Behauptungen können auch strafrechtlich relevant sein. Ob sich rechtliche Schritte lohnen, hängt vom Einzelfall ab.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Beurteilung wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
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Kurz beantwortet
- Dürfen ehemalige Mitarbeitende ihren Arbeitgeber auf Google bewerten?
- Nach den Richtlinien von Google nicht: Bewertungen von aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitenden über ihren Arbeitgeber gelten als Interessenkonflikt.
- Welchen Grund wähle ich beim Melden einer Konkurrenz-Bewertung?
- Den Grund „Interessenkonflikt“. Er trifft auf Bewertungen von Mitbewerbern und ehemaligen Mitarbeitenden zu.
