Erpressung mit Google-Bewertungen: Was Schweizer Unternehmen tun können
Erst kommen innert Stunden mehrere 1-Stern-Bewertungen, dann eine Nachricht: Gegen Bezahlung höre das auf. Auch Schweizer Restaurants, Coiffeure und Handwerksbetriebe sind von solchen Erpressungen betroffen. Wichtig ist, ruhig und in der richtigen Reihenfolge zu handeln.
Aktualisiert am , 5 Minuten Lesezeit
So läuft eine Erpressung meist ab
- In kurzer Zeit erscheinen mehrere 1-Stern-Bewertungen, oft ohne Text oder mit sehr ähnlichem Wortlaut, von Profilen ohne weitere Bewertungen.
- Danach folgt eine Nachricht per E-Mail, WhatsApp oder Messenger mit einer Zahlungsforderung, häufig in Kryptowährung oder per Geschenkkarte.
- Manchmal tarnen sich die Täter als „Löschdienst“, der die Bewertungen gegen Geld wieder entfernen will.
Was Sie sofort tun sollten
- 1Nicht bezahlen. Eine Zahlung beendet die Erpressung selten, sie zeigt nur, dass Sie zahlungsbereit sind.
- 2Alles sichern: Bildschirmfotos aller Bewertungen mit Datum und Profilnamen sowie die Erpressungsnachricht mit Absender und Zeitpunkt.
- 3Bewertungen bei Google melden, mit dem Grund Spam oder gefälschte Inhalte. Google bietet für Unternehmensprofile zudem ein eigenes Formular, um Erpressungsversuche zu melden.
- 4Strafanzeige erstatten bei der Kantonspolizei. Erpressung (Art. 156 StGB) ist ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen verfolgt.
- 5Vorfall melden beim Bundesamt für Cybersicherheit (BACS). Das hilft, Wellen von Erpressungen früh zu erkennen.
Sollen Sie auf die Bewertungen antworten?
Eine kurze, sachliche Antwort kann neuen Kundinnen und Kunden zeigen, was los ist. Gehen Sie nicht auf die Täter ein und nennen Sie keine Details aus Ihrer Strafanzeige.
Antwort des Inhabers
Guten Tag. Zu dieser Bewertung finden wir keinen Kundenkontakt. Unser Betrieb ist derzeit Ziel einer Serie gefälschter Bewertungen, die wir Google und der Polizei gemeldet haben. Bei einem echten Anliegen erreichen Sie uns jederzeit unter info@ihre-firma.ch. Freundliche Grüsse
Vorbeugen und schneller reagieren
Je früher Sie eine Welle bemerken, desto schneller können Sie melden. Unser Bewertungsschutz überwacht Ihr Profil laufend, meldet neue negative Bewertungen und stellt Löschanträge, ohne Zusatzkosten pro Bewertung. Er kostet CHF 199 pro Monat und ist monatlich kündbar.
Ob gefälschte Bewertungen gelöscht werden, entscheidet allein Google. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Bei einer Erpressung wenden Sie sich immer auch an die Polizei.
Kurz beantwortet
- Soll ich bei einer Erpressung mit Google-Bewertungen zahlen?
- Nein. Eine Zahlung beendet die Erpressung selten. Sichern Sie Beweise, melden Sie die Bewertungen bei Google und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
- Ist Erpressung mit Bewertungen in der Schweiz strafbar?
- Ja. Erpressung ist nach Art. 156 StGB strafbar und ein Offizialdelikt, das von Amtes wegen verfolgt wird.
- Löscht Google erpresserische Bewertungen?
- Gefälschte Bewertungen verstossen gegen die Richtlinien von Google und können gemeldet werden. Ob und wann sie entfernt werden, entscheidet Google.
