Fake-Bewertung bei Google erkennen und melden: Anleitung für Schweizer Unternehmen
Plötzlich steht da eine Ein-Stern-Bewertung von jemandem, den niemand im Team kennt. Ist das ein unzufriedener Kunde oder eine Fälschung? Mit diesen Anzeichen und Schritten finden Sie es heraus und reagieren richtig.
Aktualisiert am , 5 Minuten Lesezeit
Typische Anzeichen einer Fake-Bewertung
Ein einzelnes Merkmal beweist noch nichts. Treffen mehrere zu, lohnt sich ein genauer Blick:
- Kein Kundenkontakt auffindbar: Name, Datum und geschilderter Vorfall passen zu keiner Buchung, keinem Kauf und keiner Rechnung.
- Wenig Inhalt: nur Sterne ohne Text oder ein allgemeiner Satz, der auf jedes Unternehmen passen würde.
- Auffälliges Profil: neues Konto, kaum eigene Beiträge oder viele Bewertungen in kurzer Zeit an weit entfernten Orten.
- Häufung: mehrere negative Bewertungen innerhalb weniger Stunden oder Tage, oft nach einem Konflikt oder einem Medienbericht.
- Bezug zur Konkurrenz: die Bewertung empfiehlt direkt einen Mitbewerber oder stammt erkennbar aus dessen Umfeld.
- Falsche Fakten: erwähnte Produkte, Mitarbeitende oder Öffnungszeiten gibt es bei Ihnen gar nicht.
Zuerst intern prüfen
Bevor Sie melden, gleichen Sie die Bewertung mit Ihren Unterlagen ab: Kundenliste, Reservationen, Kassen- und Buchungssystem, E-Mails. Melden Sie nur, wenn Sie sicher sind, dass kein echter Kundenkontakt bestand. Eine echte, aber unbequeme Kundin als Fake zu melden, schadet Ihrer Glaubwürdigkeit und wird von Google in der Regel abgelehnt.
So melden Sie eine Fake-Bewertung richtig
- 1Bewertung im Unternehmensprofil oder in Google Maps öffnen, auf die drei Punkte klicken und „Rezension melden“ wählen.
- 2Den genauesten Grund wählen: bei einem Konkurrenten oder ehemaligen Mitarbeitenden „Interessenkonflikt“, bei erfundenen Inhalten „Spam“ beziehungsweise „Fake“.
- 3Bildschirmfotos von Bewertung und Profil sichern, bevor etwas verändert oder gelöscht wird.
- 4Den Status im Tool zum Verwalten von Rezensionen von Google verfolgen und bei einer Ablehnung den Einspruch nutzen.
Bei einer ganzen Welle von Fake-Bewertungen lohnt es sich, jede Bewertung einzeln zu melden und die Häufung zu dokumentieren. Wie Sie danach öffentlich reagieren, zeigt der Ratgeber Auf negative Google-Bewertungen antworten.
Kann man herausfinden, wer die Bewertung geschrieben hat?
In der Regel nicht. Google gibt Daten von Nutzerinnen und Nutzern grundsätzlich nur auf behördliche oder gerichtliche Anordnung heraus. Hinweise können sich aus dem Inhalt selbst ergeben, etwa wenn ein Vorfall geschildert wird, den nur eine bestimmte Person kennen kann. Vermutungen sollten Sie aber nie öffentlich äussern.
Sind Fake-Bewertungen strafbar?
Gefälschte Bewertungen können in der Schweiz gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen, zum Beispiel wenn ein Mitbewerber ein Unternehmen mit unwahren Angaben herabsetzt. Enthält eine Bewertung unwahre, ehrverletzende Behauptungen, können auch Ehrverletzungsdelikte des Strafgesetzbuchs betroffen sein. Umgekehrt gilt: Auch gekaufte positive Bewertungen für das eigene Unternehmen sind unzulässig und verstossen zudem gegen die Google-Richtlinien.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Ob rechtliche Schritte sinnvoll sind, klären Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Wann sich Unterstützung lohnt
Wenn Sie wenig Zeit haben, mehrere Bewertungen gleichzeitig betroffen sind oder eine Meldung bereits abgelehnt wurde, kann ein spezialisierter Dienst helfen. Wir prüfen Bewertungen kostenlos und sagen Ihnen offen, ob ein Antrag Aussicht hat. Kostenlose Prüfung anfragen
Kurz beantwortet
- Woran erkenne ich eine Fake-Bewertung bei Google?
- Typische Anzeichen sind fehlender Kundenkontakt, sehr allgemeine oder leere Bewertungen, neue Profile ohne eigene Beiträge, eine Häufung in kurzer Zeit und falsche Fakten zu Ihrem Unternehmen.
- Kann man herausfinden, wer eine Google-Bewertung geschrieben hat?
- In der Regel nicht. Google gibt Nutzerdaten grundsätzlich nur auf behördliche oder gerichtliche Anordnung heraus.
- Sind Fake-Bewertungen in der Schweiz strafbar?
- Sie können gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen und bei unwahren, ehrverletzenden Behauptungen auch strafrechtlich relevant sein. Für einen konkreten Fall ist eine anwaltliche Beratung nötig.
